Dienstag, 28. März 2017

Werkstätten – ein vollwertiger Teil der Arbeitswelt? (von Dieter Basener)



Werkstätten – ein vollwertiger Teil der Arbeitswelt? (von Dieter Basener)

 „Mit der Aufteilung in den 1. und 2. Arbeitsmarkt kann ich gar nichts anfangen“, schrieb mir neulich der Leiter einer Berliner WfbM. „Es gibt m. E. nur eine Arbeitswelt, die in unterschiedliche Branchen mit verschiedenen Mitarbeiterstrukturen gegliedert ist. Wir sind da nicht besonderer als beispielsweise ein Landwirtschaftsbetrieb, ein Stahlunternehmen, ein Tiefbaubetrieb oder ein Automobilhersteller. Alle sind Marktteilnehmer mit ihren Produkten und Dienstleistungen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. In den Werkstätten stehen halt neben der Produktion andere Dinge, wie z.B. Bildung und Kompetenzentwicklung, ebenfalls im Vordergrund. Ich kann nicht erkennen, warum uns das gleich zu einer Sonderwelt machen sollte.“
Hat er Recht? Ist die Werkstatt tatsächlich Teil der normalen Arbeitswelt und unterscheidet sich nur in Nuancen von der Automobilindustrie oder unterliegt die Werkstattarbeit eigenen, ganz anderen Bedingungen?
Ich halte diese Frage für bedeutsam, weil sie gravierende Auswirkungen auf den Werkstattalltag hat. Wenn ich sie untersuche, dann aus zwei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln. Mit dem ersten gehe ich der Frage nach, welche Bedeutung Arbeit für diejenigen hat, die arbeiten und welche dieser Bedeutungsaspekte Werkstattarbeit erfüllt. In der zweiten Betrachtung vergleiche ich den Auftrag und die Bedingungen der Werkstatt mit denen anderer Betriebe. Aus den Antworten will ich Schlussfolgerungen über den Stellenwert der Werkstatt für die Beschäftigten und für die Gesellschaft und Ansätze zu einer zeitgemäßeren Werkstattkonzeption ableiten.

Erfüllt Werkstattarbeit die Kriterien von Arbeit?

Beginnen wir also mit der Frage nach der Bedeutung von Arbeit für die arbeitende Person. Schaut man sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema an, insbesondere die soziologische, stößt man auf drei wesentliche Aspekte:
a) Arbeit ist Erwerbsarbeit: Sie ermöglicht ein Einkommen, dient also dazu, dass jemand seinen Lebensunterhalt verdient und sein Überleben sichert.
b) Arbeit bietet Entfaltungsmöglichkeiten: Sie gibt der arbeitenden Person Lebenssinn, beinhaltet kreative und kommunikative Aspekte.
c) Arbeit dient der Rollenzuschreibung: Sie bestimmt den sozialen Status der Arbeitenden. Ist jemand ungelernt oder gelernt? Ist er  Arbeiter, Angestellte, Beamter, Akademiker?
Die Argumente für die Werkstatt als Arbeitsort für behinderte Menschen beziehen sich im Wesentlichen auf das unter b) aufgeführte Merkmal, Arbeit als Entfaltungsmöglichkeit. Die Werkstatt, so will es die Gesetzgebung, soll Angebote bereitstellen, durch die die Werkstattbeschäftigten ihre Fähigkeiten entwickeln und ihren Neigungen nachgehen können.
Weitere positive Auswirkungen dieser Dimension von Arbeit liegen 
-      in der strukturierenden Wirkung für das Leben der arbeitenden Person,
-      in der Kommunikation und im Kontakt, den sie ermöglicht,
-      in der Chance, die eigene Leistungsfähigkeit zu erleben und gemeinsam mit anderen eine gesellschaftlich nützliche Aufgabe zu erfüllen 
-      und darin, Anerkennung für diese Leistung zu erfahren. 

Bei näherer Betrachtung wird der gesetzliche Auftrag, den eigenen Fähigkeiten und Neigungen zu folgen und die Voraussetzungen zur persönlichen Weiterentwicklung zu schaffen, in der Werkstatt nur eingeschränkt ermöglicht. Eine Ausnahme bildet vielleicht die Berliner Situation, wo 17 Werkstätten ein dichtes Netz von Betriebsstätten unterhalten und eine breite Palette attraktiver und unterschiedlicher Arbeitsfelder bereitstellen. Wenn jemand bei dem einen Träger nicht fündig wird, findet er seinen Traumberuf vielleicht bei der Konkurrenz. Auf Bundesebene gibt es üblicherweise aber nur einen Träger für ein größeres Einzugsgebiet und der Werkstattberechtigte ist auf dessen Angebot angewiesen. Das besteht im Durchschnitt aus acht bis zehn Arbeitsfeldern. Allerdings liegt ein Großteil der Tätigkeiten im Bereich Verpackung, Konfektionierung und Montage. Bei über 300 definierten Berufsfeldern, die wir in Deutschland haben, sind die Wahlmöglichkeiten damit sehr eingeschränkt, die „eigenen Neigungen“ müssen sich dem zufällig vorhandenen Angebot unterordnen. Dass jemand umzieht, um einen attraktiven Job zu erhalten, ist ein Ausnahmefall. Dadurch, dass die meisten Arbeiten im Spektrum der einfachen manuellen Fertigung angesiedelt sind, hat auch die „Selbstentfaltung und Kompetenzentwicklung durch Arbeit“ für viele Beschäftigte ihre Grenzen.
In den übrigen der unter b) genannten Aspekten der Arbeit als Entfaltungsmöglichkeit hat die Werkstatt ihre Stärken: Werkstattarbeit hat für die Beschäftigten eine alltags-strukturierende Wirkung, sie ermöglicht Kommunikation und Kontakt mit anderen, bietet die Chance, die eigene Leistungsfähigkeit zu erleben und gemeinsam eine gesellschaftlich nützliche Aufgabe zu erfüllen sowie Anerkennung für diese Leistung zu erfahren. Sie bietet zudem eine familiäre Atmosphäre, schützt vor Überforderung, gestaltet den Arbeitsalltag angenehm und stellt in ihren „Begleitenden Angeboten“ Zusatzleistungen zur Verfügung, die andere Betriebe ihren Arbeitnehmern nicht gewähren. Manche Betrachter sehen in den Arbeitsbedingungen der WfbM sogar ein Modell für eine humane Arbeitswelt.

Bei den unter a) und c) genannten Dimensionen von Arbeit schneidet die Werkstatt dagegen schlecht ab. Werkstattarbeit ist nicht als Erwerbsarbeit angelegt. Sie ermöglicht den Beschäftigten nicht, den Lebensunterhalt aus ihrem Lohn zu bestreiten, so dass ihre Existenzsicherung trotz Vollzeittätigkeit über Transferleistungen abgedeckt werden muss. Diese Tatsache wertet die Tätigkeit in der Wahrnehmung der Beschäftigten und der Außenwelt ab. Entlohnung ist immer auch ein Gradmesser für die Bedeutung einer Arbeit, Arbeitsentgelte weit unter dem Mindestlohn und unter dem Existenzminimum werden von den Betroffenen als Kränkung empfunden. Dabei wäre es für den Gesetzgeber nicht schwer, die ohnehin notwendigen Transferleistungen als Lohnsubvention auszuzahlen und damit den Lohn auf ein akzeptables Niveau zu heben - wie es im Budget für Arbeit übrigens geschieht.
Auch die dritte der genannten Dimensionen, der Erwerb eines akzeptablen gesellschaftlichen Status durch ihre Arbeit, fällt für Werkstattbeschäftigte sehr unbefriedigend aus. In den Augen der Öffentlichkeit ist jemand, der in der Werkstatt arbeitet, nicht Tischler, Drucker oder Lagerhelfer, sondern schlicht Werkstattbeschäftigter bzw. „auf die Werkstatt angewiesen“. Die Werkstattzugehörigkeit wird als Beweis der geringen Leistungsfähigkeit gewertet, rückt die Behinderung in den Mittelpunkt und verleiht einen sehr niedrigen sozialen Status. Ob wir es eingestehen oder nicht: Hat jemand die Berechtigung auf einen Werkstattplatz, gilt dies als Negativauswahl. Der Effekt wird durch die geringen Verdienstmöglichkeiten noch verstärkt. Das Vorurteil „Der kann nicht so viel“ findet seine Bestätigung in der Aussage „Dafür kriegt er auch wenig“. Diese Schlussfolgerung hält viele psychisch erkrankte Menschen von der Tätigkeit in einer WfbM ab.

Das Zwischenergebnis dieser Überlegungen lautet also: Von den drei wesentlichen Bestimmungsgrößen von Arbeit kann Werkstattarbeit nur einer Dimension punkten, und dies auch nur mit Einschränkungen.

Entsprechen Zielsetzung und Bedingungen der Werkstatt denen anderer Betriebe?
Wenden wir uns nun der zweiten Betrachtungsebene zu: Entsprechen die Bedingungen, unter denen Werkstätten arbeiten, denen anderer Branchen wie Landwirtschaft, Bau- oder Automobilunternehmen? Haben sie dieselben Ziele und Aufgaben?  Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen stoßen wir schnell auf gravierende Unterschiede:
-      Werkstätten sind hoch subventioniert: Sie erhalten (zählt man die geleisteten Rentenbeiträge dazu) zwischen 1.400 und 1.800 Euro Subvention pro Monat und Arbeitsplatz, zahlen im Schnitt aber nur 180 Euro Entgelt. Bezogen auf diese Lohnzahlung (die ja ihrer Produktivität entspricht) liegt die Subvention eines Arbeitsplatzes also bei bis zu 90 %.
-      Werkstätten haben einen rehabilitativen Auftrag: Sie sollen die Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten entwickeln und ihre Persönlichkeit fördern. Dieser Auftrag unterscheidet sie grundlegend von anderen Betrieben. Er durchdringt und prägt das gesamte Werkstattgeschehen.
-      Entsprechend besteht das Personal nicht einfach aus Fachleuten für das jeweilige Arbeitsfeld, sie sind in ihrer Zweitqualifikation Fachkräfte für berufliche Rehabilitation.
-      Der Zugang zur Werkstatt ist beschränkt. Einen Werkstattplatz erhält nur derjenige, der das Zugangskriterium erfüllt: Er darf aufgrund einer besonderen Schwere der Behinderung auf dem Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig sein.
-      Wem das Wort „Sonderwelt“ nicht gefällt, der mag dies anders nennen. Tatsache ist: Die Werkstatt bietet nur speziellen Menschen Arbeit und der Werkstattauftrag und die Werkstattbedingungen entsprechen nicht denen des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Exkurs: Die historischen Grundlagen des Werkstattkonzeptes
In ihrer Entstehungsgeschichte wurde die Werkstatt für eine Personengruppe mit hoher Hilfebedürftigkeit konzipiert: Für Menschen mit einer geistigen Behinderung, d.h. einem  IQ von unter 70. Diese medizinisch-psychologische Definition einer „geistigen Behinderung“ markierte die Trennlinie zwischen Erwerbsunfähigkeit = Werkstattbedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit = kein Werkstattanspruch. Sie steht allerdings so nicht im Gesetz. Dort ist allgemein von der „Besonderen Schwere der Behinderung“ die Rede. Die Art der Behinderung wurde offen gehalten, um auch Körperbehinderten mit hohem Pflegebedarf oder - in Ausnahmefällen - auch Sinnesbehinderten den Zugang zur dieser besonderen Hilfeleistung zu ermöglichen. Es gab Anfang der 70er Jahre ja schon die Werkstatttypen „Werkstatt für Körperbehinderte“ und „Blindenwerkstatt“. An die Öffnung der Werkstatt für psychisch Erkrankte dachte damals noch niemand.
Trotz der offenen Formulierung: „Geistige Behinderung“ war der Maßstab für die Konzeption und Ausstattung des deutschen Werkstättensystems. Sie wurde gleichgesetzt mit einem lebenslangen Angewiesensein auf Betreuung und Unterstützung und mit der Unfähigkeit zu eigenverantwortlichem Umgang mit Geld. Allerdings postulierte die „Geistigbehindertenpädagogik“ auch die Chance zu lebenslanger Entwicklung und die Möglichkeit, mit fachlicher Hilfe ein gewisses Maß an Selbständigkeit zu erreichen. Auf dieser Grundlage wurden in der Nachkriegszeit die ersten Werkstätten konzipiert und dieses Werkstattkonzept fand Eingang in die Gesetzgebung.
Der Vater des Werkstattsystems, Dr. Horst Cramer, schuf ein flächendeckendes Versorgungsnetz mit einem Anerkennungsverfahren, um Gebietsüberschneidungen und somit Doppelfinanzierungen in Gebäuden und Ausstattungen zu vermeiden. Er sicherte die Qualität durch sehr detaillierte Vorgaben und verhinderte Abweichungen durch das Prinzip der „einheitlichen Werkstatt“ (§ 1 der Werkstättenverordnung). Sie bildete das enge Korsett sowohl für die Träger als auch für alle, die diese Hilfe in Anspruch nehmen wollten - auch für die Werkstattbeschäftigten mit psychischer Behinderung, die seit Ende der 80er Jahre verstärkt in die Werkstätten kamen.
Diese Entstehungsgeschichte macht es Werkstätten bis heute so schwer, sich als Teil der Arbeitswelt zu etablieren: Sie war schlichtweg nicht so konzipiert und die Bedingungen der Werkstattgesetzgebung stehen gegen eine solche Ausrichtung.

Lebenslange Rehabilitation, ein gedanklicher Widerspruch
Dabei muss man insbesondere den Auftrag zur lebenslangen Rehabilitation mit einem großen Fragezeichen versehen. Rehabilitation leitet sich ab vom lateinischen habilitare = befähigen; die Vorsilbe „Re“ bedeutet „wieder, erneut“. Rehabilitation bezeichnet damit streng genommen die „Wiederbefähigung“ oder „Wiederherstellung“ nach dem Verlust einer schon vorhandenen Fähigkeit, etwa den der Berufsfähigkeit nach Unfall oder Krankheit. Rehabilitation ist ein zeitlich begrenzter Prozess, der seinen Abschluss in einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit findet. Gelingt diese nicht, so muss der Beschäftigte möglicherweise auf ein anderes Arbeitsfeld oder auf eine Teilzeitbeschäftigung ausweichen. Auch mit einem solchen Ergebnis wäre der Rehabilitationsprozess abgeschlossen. Da es in der Werkstatt in der Regel nicht um eine Wiederherstellung bereits vorhandener Arbeitsfähigkeiten, sondern um eine erstmalige Eingliederung ins Arbeitsleben geht - sieht man von Fällen psychischer Erkrankung im Erwachsenenalter einmal ab - ist der Rehabilitationsbegriff hier streng genommen falsch. Richtig wäre die Bezeichnung „Berufliche Habilitation“ Aber auch sie ist zeitlich befristet angelegt und hat ihr Ziel erreicht, wenn eine Person mit besonderem Anleitungs- oder Hilfebedarf im Arbeitsprozess Fuß gefasst hat.
Eine häufig gebrauchte Formel in der Werkstatt lautet: „Bei uns steht nicht die Arbeit im Mittelpunkt, sie ist nur Mittel zum Zweck.“ Dieser Zweck ist offensichtlich der Erwerb weiterer Fähigkeiten, aber Arbeitsfähigkeiten entwickelt man üblicherweise auf ein bestimmtes berufliches Ziel. Das gesamte Arbeitsleben unter den Habilitations- oder Rehabilitationsbegriff zu stellen, bedeutet, dass die „eigentliche“ Zielsetzung des Prozesses niemals verwirklicht wird. Rehabilitation als Dauerzustand ist das Verbleiben in einer permanenten Vorstufe. Die Person bleibt ein Objekt der Pädagogik, sie ist nie „fertig“.
In manchen Werkstätten wird der Übergang in den Arbeitsmarkt als das anzustrebende Fernziel ausgegeben. Bei einer Vermittlungsquote von bundesweit durchschnittlich 0,15 Prozent im Jahr ist dies allerdings, wie jeder weiß, für den größten Teil der Beschäftigten eine Illusion. Zudem fühlen sich die Werkstätten für den Vermittlungsprozess auch nur begrenzt zuständig, wie die häufiger gehörte Unterscheidung zeigt: „Als Rehabilitationseinrichtung arbeiten wir an der Arbeitsfähigkeit unserer Beschäftigten, aber wir haben keinen Vermittlungsauftrag.“ Die ständige Vorbereitung auf etwas, das nie erreicht wird, sendet an die Betroffenen die zwiespältige Botschaft: „Ich erwarte etwas von Dir, für das ich dich nicht fähig halte.“
Wohlgemerkt: Diese Bedingungen setzen die Werkstätten nicht selber, sie stecken in den gesetzlichen Grundlagen der Werkstatt. Diese Grundhaltung ist in der Werkstattgesetzgebung angelegt und wurde in mehr als 40 Jahren nie revidiert. Werkstätten sind gesetzlich gezwungen, sich den unspezifischen und uneingegrenzten Rehabilitationsauftrag zu eigen machen, ihn nachweisbar in ihrer Fördersystematik zu verankern und für alle Beschäftigten umzusetzen. Dieser Auftrag ignoriert das Recht behinderter Menschen, so wie alle anderen auch als vollständige, vollwertige und autonome Personen akzeptiert und respektiert zu werden, mitsamt ihren Schwächen und Fehlern.

Fazit
Speziell die Werkstätten für psychisch behinderte und körperbehinderte Menschen wollen sich dem systemimmanenten Widerspruch nicht weiter beugen, der dem Arbeitsprozess in der Werkstatt keine eigenständige Bedeutung gibt, sondern ihn nur zum Mittel im Rehabilitationsprozess erklärt. Sie geben für sich und ihre Beschäftigen die Devise aus: Wir sind Teil der Arbeitswelt, bei uns finden unsere Mitarbeiter ihre berufliche Aufgabe. Wir nehmen ernst, was wir tun und tun es mit allem Engagement. Dies ist die Abkehr vom sogenannten „Reha-Auftrag“. Werkstattbeschäftigte sind nicht einer lebenslangen Behindertenpädagogik unterworfen, sondern sie können in der beruflichen Realität ankommen. Die veränderte Botschaft lautet: Dies ist deine berufliche Heimat, deine Aufgabe, deine Herausforderung. Damit verringert sich auch die Kluft zwischen dem Personal und den Beschäftigten. Wenn der Fokus von der Rehabilitation auf den Arbeitsprozess gerichtet wird, wird dieser zur gemeinsamen Aufgabe, Produktion und Dienstleistungen müssen zusammen organisiert und bewältigt werden. Aus der pädagogisch-therapeutischen Zweiklassengesellschaft wird ein Team. Eine solche Werkstattausrichtung ist zeitgemäßer, menschlicher und weniger exkludierend.
In der Zielsetzung gehe ich also mit dem anfangs zitierten Werkstattleiter d’accord. Falsch oder zumindest blauäugig ist es aber, die bestehenden Werkstattzwänge zu ignorieren und zu behaupten, dass Arbeit in der Werkstatt sich nicht von der in anderen Betrieben unterscheidet. Die Realität lässt sich nicht ignorieren oder schönfärben. Das Gegenteil sollte geschehen: Wir müssen die Fehlentwicklungen in der Werkstattkonzeption aufdecken und klar benennen, um einen Diskussionsprozess und eine Revision der Werkstattgesetzgebung in Gang zu setzen. In meinen Augen sind zentrale Forderungen dabei die Aufgabe des Prinzips der einheitlichen Werkstatt, das Zulassen unterschiedlicher Werkstatttypen, der Verzicht auf den lebenslangen Rehabilitationsauftrag und eine angemessene Entlohnung für Werkstattbeschäftigte.

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